Wichtig: Die folgenden Tipps gelten nicht nur für Gemeinden, sondern auch für Gasthäuser, Genossenschaften, Restaurants, usw. mit eigenen kleinen Spielplätzen. Denn sobald die Betreiber der jeweiligen Einrichtung eine Schaukel oder ähnliche Spielgeräte aufstellen, können sie im Schadensfall dafür haftbar gemacht werden.
Der Winter geht dem Ende zu und schon bald werden öffentliche Einrichtungen wie Spielplätze wieder gut besucht sein. Jetzt ist also die beste Zeit, sie aus dem Winterschlaf zu holen und auf ihre Sicherheit zu prüfen. Denn sollte es zu Unfällen kommen und die gesetzlich vorgegebenen Prüfintervalle wurden nicht eingehalten, haftet in erster Linie Betreiber des Spielplatzes.
Tipp 1: Prüfintervalle festlegen
Eine jährliche Sicherheitsüberprüfung von Spielplatzgeräten ist gesetzlich vorgeschrieben. Es ist jedoch sinnvoll, gut besuchte Spielplätze in kürzeren, regelmäßigen Intervallen auf Mängel und Schäden zu kontrollieren. Dies kann beispielsweise von Gemeindemitarbeitern einmal pro Woche erfolgen, wenn vorhandene Mistkübel geleert werden. Zur Nachweisbarkeit empfiehlt es sich, diese Kontrollen schriftlich zu dokumentieren. Dann sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite: natürlich die Besucher, aber auch die Betreiber, denn diese müssen sich bei Schadensfällen persönlich dafür verantworten.
Tipp 2: Checkliste anlegen
Für eine effiziente Überprüfung ist es sinnvoll, individuell an den Spielplatz angepasste Checklisten anzulegen und den Prüfern (z.B. Gemeindearbeitern) mitzugeben. Diese beinhalten die zu prüfenden Geräte wie beispielsweise Schaukeln, Rutschen, Sandkästen, etc., aber auch möglicherweise gefährliche Umwelteinflüsse wie Bodenunebenheiten, Glasscherben oder dürre Äste von Bäumen, die herabfallen und Schaden anrichten können. Auch Schäden durch Vandalismus müssen berücksichtig werden. Durch die Checkliste wissen die zuständigen Mitarbeiter sofort, was sie überprüfen müssen und können sie Schritt für Schritt durchgehen. Ausgefüllt und unterschrieben dient diese zugleich als Nachweis, dass eine Sicherheitsprüfung stattgefunden hat.
Tipp 3: Zugangsbereiche sinnvoll planen
Wie ist der Spielplatz erreichbar? Liegt er neben einer vielbefahrenen Straße, die erst überquert werden muss? Das ist ein großes Sicherheitsrisiko und sollte bestenfalls vermieden werden. Die Zugänge müssen jederzeit frei von Hindernissen und Besuchern frei zugänglich sein. Ein angrenzender Bach, der nicht durch einen Zaun o.Ä. abgegrenzt ist, kann insbesondere für Kinder sehr gefährlich werden. Auch davor müssen sie geschützt und dieses Risiko bei der Planung des Spielplatzes berücksichtigt werden.
Tipp 4: Sicherheitsexperten engagieren
Diese prüfen nicht nach Augenmaß, sondern halten sich an festgelegte Normen und stellen sicher, dass diese genauestens erfüllt sind. Zudem bleibt Ihren Mitarbeitern mehr Zeit für andere wichtige Arbeiten. Wir von H.Kögl verdienen außerdem nichts an eventuell anfallenden Reparaturen, denn wir sind einzig und allein für die objektive Prüfung zuständig, nicht jedoch für die Behebung der Mängel. Kleine Mängel, wie z. B. lockere Schrauben, beheben wir im Zuge der Prüfung natürlich schon – für solche Kleinigkeiten müssen Sie nicht extra jemanden vorbei schicken. Abgesehen davon können Sie sich vollkommen auf unsere Unabhängigkeit verlassen! Am Ende der Sicherheitsprüfung erhalten Sie eine gründliche und anschauliche Dokumentation aller festgestellten Mängel mit Fotos und Mangeldefinitionen.
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